Logopädie an der Habsburgerallee

Wer erhält eine logopädische Therapie?

Ich behandele Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden.

Die Behandlung muss ärztlich verschrieben werden. Sie ist ein Heilmittel. In der Regel wird sie als ambulante Einzeltherapie in der Praxis durchgeführt.  Bei entsprechender Verordnung kann ein Hausbesuch stattfinden.

Eine Heilmittelverordnung kann bei bestehendem Behandlungsbedarf durch  Hausärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und Phoniater, Kinderärzte, Neurologen oder Zahnärzte und Kieferorthopäden ausgestellt werden.

Erwachsene zahlen pro Verordnung einen Eigenanteil (10%) sowie die Rezeptgebühr von 10 Euro als Zuzahlung an die Krankenkasse. Bei Zuzahlungsbefreiten und Kindern entfällt diese Eigenbeteiligung.

Hinweis:

Immer wieder berichten Patienten mit neurologischen Erkrankungen, dass ihr Hausarzt keine Verordnungen für Logopädie ausstellen "dürfe".  Dies ist so nicht richtig. Aufgrund der komplexen und ständigen Änderungen unterworfenen Regelungen und der undurchsichtigen sog. Regressforderungen durch die Kostenträger, also der Rückzahlung von ärztlichen Gehältern an die Krankenkasse aufgrund hoher Verordnungsmengen, kommt es allerdings zu zahlreichen Missverständnissen.

Insbesondere nach einem akuten Ereignis oder nach einer Rehabilitationsmaßnahme liegen ausreichend Diagnosen und Therapieempfehlungen vor. Eine erforderliche Therapie kann auch durch den Hausarzt verordnet werden. Ein vorheriger Besuch bei einem Neurologen ist nicht zwingend notwendig.

Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihre Krankenkasse.